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Damit Sie für die Sachverständigengebühren nicht in Vorleistung gehen zu müssen (Normalfall: Sie zahlen die Kosten im Voraus und erhalten diese später von gegnerischen Versicherung zurück), können Sie uns eine "sicherungsweise Abtretungserklärung" der Gutachterkosten unterschreiben. Das hat den Vorteil, dass die Versicherung unser Honorar direkt mit uns abrechnen kann. Ihre Ansprüche machen Sie weiter selbst geltend.

Ein Musterexemplar unserer Abtretungserklärung finden Sie hier.

Zusatz:
Seit dem 01.07.2008 haben Sie zusätzlich die Möglichkeit uns für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung zu bevollmächtigen (vorher waren nur Sie selbst oder Ihr Anwalt befähigt). Somit erledigen wir auch sämtlichen Schreib- und Telefonaufwand für Sie.


noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern!
(030) 494 87 88


Ihr Partner rund um die Kfz-Schadensregulierung.