Ein Bagatellschaden liegt vor wenn der Schaden aus Sicht des technischen Laien sich als geringfügiger Schaden darstellt und die Verursachung unstreitig ist. In aller Regel ist dies bei Einfachschäden unter 700,- EUR der Fall.
Bei geringfügigen Beschädigungen liegt keine Bagatelle vor, wenn:
- das Fahrzeug voraussichtlich einen sehr geringen Zeitwert aufweist bzw. Altschäden abzugrenzen sind. Diese Beurteilungen erfolgen nur in einem ausführlichen Sachverständigengutachten.
- die Verursachung unklar ist. Hier ist eine Beweissicherung für eine evtl. juristische Geltendmachung durchzuführen.
Zusatz:
Wir bieten bei Bagatellschäden die Erstellung von Kurz-Gutachten an, welches neben der Schadenbezifferung noch Lichtbilder zur Dokumentation und Beweissicherung enthält.
Die Kosten sind von der Gegnerischen Versicherung ebenfall zu erstatten.
Für den Geschädigten ist es in aller Regel nicht möglich, die tatsächliche Schadenhöhe einzuschätzen. Auch kann das äußere Erscheinungsbild über den tatsächlichen Schadenumfang gerade bei Kleinschäden täuschen. Bei sachkundiger Untersuchung werden häufig weitere Schäden erkannt. Deshalb empfehlen wir in jedem Fall Ihren Schaden durch einen Gutachter untersuchen zu lassen.