In der Regel wird der eingeschaltete Sachverständige direkt vom Geschädigten bezahlt. Die Kosten werden später von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Das hat den Nachteil, dass bei bei gekürzter oder verspäteter Kostenerstattung (z.B. im Fall von Teilschuld, Streitfällen, etc.) der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt.
Wir geben Ihnen die Möglichkeit uns eine
Abtretungserklärung zu unterschreiben, welche uns befähigt, die Kosten direkt von der Versicherung einzufordern. Somit ersparen Sie sich eine Vorauszahlung und eventuelle Streitigkeiten mit der Versicherung.