Kurz-Gutachten erstellen wir bei geringfügigen sog.
Bagatellschäden. Sie beinhalten neben der Schadenaufstellung auch Lichtbilder zur Beweissicherung und Dokumentation.
Die Kosten für das Kurz-Gutachten entsprechen denen eines üblichen
Kostenvoranschlags einer Werkstatt und werden aus unserer jahrelangen praktischen Erfahrung von den Versicherungen übernommen.
Zusatz:
Für den Geschädigten ist es in aller Regel nicht möglich, die tatsächliche Schadenshöhe einzuschätzen. Auch kann das äußere Erscheinungsbild über den tatsächlichen Schadenumfang gerade bei Kleinschäden täuschen. Bei sachkundiger Untersuchung werden häufig weitere Schäden erkannt. Deshalb empfehlen wir in jedem Fall Ihren Schaden durch einen Gutachter untersuchen zu lassen.