Der „Nutzungsausfall" bzw. die Nutzungsausfallsentschädigung wird Ihnen für die Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs während der Reparatur oder im
Totalschadenfall für die Zeit der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs (üblich sind 2-3 Wochen) gezahlt. In der Regel ist der Ausfall nachzuweisen.
Zum Erhalt der Nutzungsausfallentschädigung erstellen wir Ihnen nach erfolgter (Teil-) Reparatur (für eigens angefertigte Unfallgutachten kostenlos) eine
Reparaturbestätigung und senden diese an die zuständige Versicherung.
Zusatz:
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach einer Tabelle, in der alle gängigen Fahrzeuge erfasst sind (früher die sog. Sanden/Danner-Tabelle, heute Schwacke-Liste Nutzungsausfallentschädigung). Sie wird je nach Fahrzeugtyp in sog. Nutzungsausfallgruppen von A (entsprechend derzeit 23.- €) und L (entsprechend derzeit 175.- €) eingeteilt. Diese Entschädigung beinhaltet die sog. Vorhaltekosten (quasi die „Grundkosten" des Fahrzeugs, wie Steuer, Versicherung, Betriebskosten, Abschreibung usw.) und den Nutzungswert des Fahrzeugs. Für gewerblich oder nur in der Freizeit genutzte Fahrzeuge (z.B. Motorräder und Wohnmobile) werden i. d. R. nur die Vorhaltekosten gezahlt.