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Eine Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer komplett bzw. teilweise durchgeführten Reparatur an Ihrem beschädigten Kraftfahrzeug. Zum Ausgleich weiterer Entschädigungskosten (Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur, angefallene Mehrwehrtsteuer usw.) fertigen wir für Sie eine kostenlose* Reparaturbestätigung an. Die Mehrwertsteuer wird Ihnen gegen Nachweis einer Rechnung erstattet.


* nur für eigens angefertigte Unfall-Gutachten

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(030) 494 87 88


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