Eine Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer komplett bzw. teilweise durchgeführten Reparatur an Ihrem beschädigten Kraftfahrzeug. Zum Ausgleich weiterer Entschädigungskosten (
Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur, angefallene Mehrwehrtsteuer usw.) fertigen wir für Sie eine kostenlose* Reparaturbestätigung an. Die Mehrwertsteuer wird Ihnen gegen Nachweis einer Rechnung erstattet.
* nur für eigens angefertigte Unfall-Gutachten