Komplett-Service

Auf Wunsch bieten wir in einem unverschuldeten Kfz-Schadenfall nicht nur die Direktabrechnung mit der Versicherung über die sicherungsweise Abtretung der Sachverständigenkosten an. Das ab dem 01.07.2008 geänderte Rechtsberatungsgesetz macht es möglich, dass wir uns um die gesamte Regulierung des Schadens kümmern dürfen.

Dazu müssen Sie nur Ihre Ansprüche an uns abtreten. Ähnlich anwaltlicher Tätigkeiten dürfen wir dann Ihre kompletten Ansprüche einfordern und bleiben auch weiterhin erster Ansprechnpartner der Versicherung rund um Ihren Schadenfall. Die Erstattung des Schadens erhalten Sie von der Versicherung ohne, dass Sie selbst etwas tun müssen.

Sollten wider Erwarten Probleme auftreten, die außerhalb unseres Kompetenz-/Handlungsbereiches liegen, z.B. Auslegung der Rechtsprechung, Personenschaden, usw. können wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Anspruche selbstverständlich einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt in Ihrer Nähe vermitteln.

Fragen zu diesem und andere Themen beantworten wir Ihnen gerne am Telefon:
(030) 494 87 88