Unfallgutachten

Kfz-Unfallgutachten dienen in erster Linie zur Bezifferung der entstandenen Schadenhöhe an einem Kraftfahrzeug.

Wir erstellen Kfz-Unfallgutachten für PKW, LKW, Krafträder und Sonder-Kfz. Sie beinhalten alle Faktoren die zur Schadenregulierung mit Versicherungen oder juristischen Geltendmachung erforderlich sind.
So werden neben Reparaturkosten, Fahrzeugbewertung und hinreichender Zustandsbeschreibung natürlich bei Relevanz auch Minderwert, Restwert, Nutzungsausfallpauschale, etc. dargestellt. Mit der digitalen Fotodokumentation des Fahrzeugs und dessen Beschädigungen erhalten Sie ein modernes Schadengutachten, in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung.

Wir besichtigen Fahrzeuge im Großraum Berlin-Brandenburg vielfach noch am Tage der Beauftragung, die Fertigstellung erfolgt meist am darauf folgenden Werktag.

Bei unverschuldetem Unfall (Haftpflichtfall) unterliegen Sie als Herr des Restitutionsgeschehens keiner Weisungspflicht und können sich den Gutachter Ihres Vertrauens frei wählen. Gleiches gilt im übrigen auch für Werkstatt, Rechtsanwalt, Mietwagen, etc.
Die Kosten für das Gutachten können wir über eine Sicherungsweise Abtretung direkt mit der eintretenden Versicherung abrechnen.
Bei Wunsch, kümmern wir uns komplett um die Regulierung des Schadens.
Das Angebot der Abtretung gilt auch für Schäden bei denen voraussichtlich von einem teilweisen Mitverschulden auszugehen ist. Die maximale Höhe des aufgrund der Teilschuld selbst zu tragenden Anteils der Gutachtenkosten, werden wir i.d.R direkt bei der Besichtigung vereinbaren.

Sollte ein geringfügiger Bagatellschaden vorliegen, bzw. sich nach erfolgter Berechnung herausstellen, fertigen wir ein Kurz-Gutachten an (vergleichbar mit einem für diesen Fall üblichen Kostenvoranschlag). Die Kosten hierfür hat ebenfalls die Gegenseite zu tragen.

Zur Begutachtung von Schäden für Ihre Kaskoversicherung wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Versicherer. Da hier Vertragsrecht gilt kann es ansonsten passieren, dass die Versicherung die Kosten für das Gutachten nicht übernimmt. Sollte die Versicherung die Schadenbezifferung selbst vornehmen, überprüfen wir gerne das Ergebnis. Bei fehlerhafter Schadenermittlung wäre eventuelles Gegengutachten dann wieder erstattungspflichtig.

Fragen zu diesem und andere Themen beantworten wir Ihnen gerne am Telefon:
(030) 494 87 88