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Das Unabhängige Unfallgutachten für Ihr Fahrzeug

Seit 1987 sind wir als Kfz-Gutachter in Berlin für Sie tätig, um nach einem Verkehrsunfall die Höhe des entstandenen Schadens zu bestimmen. Unsere oberste Prämisse ist es, neutral, objektiv und unabhängig von Versicherungen zu agieren.


Bei uns bekommen Sie ein anerkanntes Gutachten, dass den Schaden vollständig beziffert und zur Vorlage bei der Versicherung oder vor Gericht verwendet werden kann. Ist die Schuldfrage noch ungeklärt, erhalten Sie eine kostenlose Beweissicherung und Beratung.

kontaktieren Sie uns

Wussten Sie, dass...

Wussten Sie, dass...

  • ein Gutachten vor allem der Beweissicherung dient, um Ihren vollumfänglichen Anspruch gegenüber der Versicherung zu begründen?
  • die Kosten für das Kfz-Gutachten im Falle geklärter Schuldfrage von der Versicherung bezahlt wird?
  • man sich den Schadenersatz auch auszahlen lassen kann ohne zu reparieren?
  • der Gutachter auch prüft, ob trotz fachgerechter Reparatur ein Minderwert verbleiben würde?

Unfall!
und was nun?

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Unfall! und was nun?

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Welche Rechte habe ich im Schadensfall?

Ein Autounfall tritt selten auf – durchschnittlich alle sieben Jahre pro Autofahrer. Viele wissen daher nicht, welche Möglichkeiten sie in diesem Fall haben. Unsicherheit und Hilflosigkeit sind die Folge.

Darf ich überhaupt einen Gutachter beauftragen?

Fehlende Sachkenntnis im Schadensfall und falsche Informationen verunsichern und verleiten dazu, die Sache aus der Hand zu geben. Begegnen Sie der Versicherung auf Augenhöhe und verhelfen Sie sich zu Ihrem Recht.

Wer hilft mir dabei fair entschädigt zu werden?

Wer in einen Unfall verwickelt ist, steht unter Stress. Dass Sie dennoch das Beste aus der Situation machen wollen, ist Ihr gutes Recht. Hier kommt es auf einen unabhängigen und erfahrenen Kfz-Gutachter an.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

trio urbanke

Beratung, Begutachtung und Betreuung

… aus einer Hand. Durch unsere jahrelange Erfahrung kennen wir Ihre Fragen und Sorgen, aber auch Ihre Ansprüche. Sie können sicher sein, den fairen Betrag zu erhalten, der Ihnen zusteht.

Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil

Mit uns als kompetente Partner an Ihrer Seite begegnen Sie der Versicherung auf Augenhöhe. So verschaffen Sie sich einen Vorteil und machen das Beste aus der Situation.

Ein qualifiziertes Gutachten mit optimalem Ergebnis

Ob zur Vorlage bei der Versicherung, vor Gericht oder den Behörden - Sie bekommen ein umfassendes und offiziell anerkanntes Gutachten. Sie können sicher sein das Thema an Experten mit Sachverstand abzugeben.

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Unser oberstes Gebot: Unabhängigkeit und Neutralität

unfallbegutachtung

Unbeeinflusst und objektiv

Versicherungen sind bei der Ermittlung der Schadenersatzkosten befangen, da sie die eigene Finanzlage berücksichtigen. Bei uns erhalten Sie eine sachliche und ganzheitliche Bewertung, die all Ihre Ansprüche abdeckt.

Qualifizierte Experten

Häufig verzichten Versicherungen auf die Erstellung eines umfangreichen Gutachtens. Die Folge: Beweise werden vernichtet und Teile Ihres Anspruchs verfallen. Mit unseren Gutachten können Sie gewiss sein, fair entschädigt zu werden.

Kundenorientierte Arbeitsweise

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und wir begutachten Ihr Fahrzeug sorgfältig sowie fachkundig. Wir nehmen sämtliche Daten Ihres Fahrzeugs auf, dokumentieren den Zustand und erstellen Fotos. Ihr Ergebnis: Ein umfangreiches Gutachten, das alle Schäden berücksichtigt.

Fundiertes Know-How &
 Serviceorientierung

Mail Icon

Ob PKW, LKW oder motorisiertes Zweirad – als Kunde können Sie sich auf ein fachkundiges Gutachten verlassen.

Verkehrsmittel Icon

Unsere Gutachter verfügen über einen Ingenieursgrad und somit über weitreichende technische Fachkenntnisse.

Zertifikat Icon

Wir arbeiten mit den größten Schadenerfassungssystemen, die 98 % aller Fahrzeuge abdecken.

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Sie profitieren von einem Full-Service, denn wir versenden das Gutachten direkt an die Versicherung.

Team Icon

Dank unseres großen Teams besichtigen wir Ihr Fahrzeug meist noch am Tag der Beauftragung.

Standort Icon

Unsere Sachverständigen finden Sie an mehreren Standorten in Berlin.

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Durch die von Versicherungen unabhängige Arbeit bewerten wir die Situation absolut neutral und objektiv.

Waage Icon

Dank unserer engen Zusammenarbeit mit Juristen basieren unsere Gutachten stetig auf der aktuellsten Rechtsprechung.

Wir sind offizieller

Dat-Expert

Aus Leidenschaft für das Auto

das Team

Tagtäglich passiert es, dass Versicherungen Geschädigte nach einem Verkehrsunfall unfair behandeln. Der Antrieb unseres Unternehmensgründers Gottfried Urbanke war es, hier für Gerechtigkeit zu sorgen und unseren Kunden als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Seite zu stehen. Diese Überzeugung, die wir auch heute noch vertreten und leben, gab er an seinen Sohn weiter, der das Team seit 2006 unterstützt - zusammen mit unserem langjährigen Partner Herrn Freyberg,

der die Filiale im Wedding betreut. Im Jahr 1987 entstand der Betrieb aus der Kfz-Werkstatt Gottfried Urbankes in Berlin-Wedding. Seine Begeisterung für Autos und die Beseitigung von Schäden bewegte ihn dazu, sich auf das Erstellen von automatisierten Kfz-Gutachten zu spezialisieren. Dank der hohen Zufriedenheit und Nachfrage unserer Kunden konnten wir unsere Tätigkeit seitdem regelmäßig ausweiten, weshalb wir 1996 ein Zweitbüro in Kreuzberg eröffneten.

ein Mitarbeiter

Dipl.-Ing. (FH)
O. Freyberg

Kfz-Sachverständiger

ein Mitarbeiter

B. Eng
A. Sabanci

Kfz-Sachverständiger

ein Mitarbeiter


C. White

Bürofachkraft

ein Mitarbeiter

L. de Almeida-Zimmermann

Bürofachkraft

Zeitnah, kompetent und zuverlässig

  • Besichtigung noch am Tag der Beauftragung in und um Berlin
  • vollumfängliches, anerkanntes Gutachten zur Vorlage bei der Versicherung
  • Beratung, Begutachtung und Betreuung aus einer Hand
  • schnelle und faire Entschädigung
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weitere Leistungen

Neben Unfallgutachten
 bieten wir zusätzlich:

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Kurz-Gutachten

Auch bei kleinsten Schäden wie Kratzer oder Dellen werden wir für Sie tätig. Unser Kurz-Gutachten erfüllt die Kriterien eines Kostenvoranschlags. Die hierfür anfallenden Kosten werden, trotz anderslautender Argumente, von der Versicherung übernommen.

KFZ-Wertgutachten Icon

KFZ-Wertgutachten

Sie möchten Ihr Auto verkaufen, als Oldtimer versichern oder müssen dem Finanzamt oder Ihrer Versicherung nachweisen was Ihr Fahrzeug wert ist? Wir erstellen Ihnen ein umfangreiches und allseits anerkanntes Kfz-Wertgutachten (mit Fotos).

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Gebrauchtwagenprüfung

Minimieren Sie das Risiko beim Gebrauchtwagenkauf und lassen Sie sich Ihren Favoriten von uns auf eventuelle Vorschäden, technische Mängel oder sonstige Auffälligkeiten hin untersuchen. Kosten fallen erst bei Anfahrt oder einer schriftlichen Ausarbeitung an.

Todo-listen Icon

Vorschadenanalyse

Unter Verwendung technischer Geräte und unserer jahrelangen Erfahrung führen wir innerhalb weniger Minuten eine kostenlose Vorschaden-Analyse an Ihrem Fahrzeug durch. Außerdem können wir mit Hilfe eines Online-Abgleichs auf passende Daten von Referenzfällen zugreifen.

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Beweissicherung

Bei unklarer Schuldfrage oder sonstigen strittigen Fällen in Kfz-Angelegenheiten stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Zur juristischen Geltendmachung erstellen wir Ihnen, soweit es die technischen Erfordernisse zulassen, Beweissicherungen jeglicher Art.

Reparaturlisten Icon

Reparaturbestätigung

Nach behobenen Schäden an Ihrem Fahrzeug bekommen Sie von uns einen Reparatur-Nachweis. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Mann liest zettel

Der einfache Weg zu Ihrem Gutachten

  • Termin vereinbaren online oder telefonisch. IdR. noch am Tag der Beauftragung.
  • Begutachtung bei uns vor dem Büro oder an einer gewünschten Adresse.
  • Ausarbeitung des umfangreichen Gutachtens innerhalb weniger Tage.
  • Versand an die zuständige Versicherung und eine Kopie an Sie.
  • Schadenersatz: Im optimalen Fall erhalten Sie Ihr Geld innerhalb weniger Tage.

Das gewisse Extra – 
unser „Mehr“ an Leistung

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Sie zahlen nichts

Die Versicherung, mit der wir direkt und unkompliziert abrechnen, übernimmt die Kosten für Ihr Gutachten.

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Vor-Ort Service

Auf Wunsch besichtigen wir Ihr Fahrzeug auch an einer von Ihnen gewünschten Adresse in Berlin und Umgebung.

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Jederzeit für Sie da

Ihre Zeit ist kostbar! Das wissen wir und bieten Ihnen nach Absprache gerne an, auch außerhalb unserer Öffnungszeiten Termine zu vereinbaren.

Kennzeichnung des Unfallschadens

Besser schnell handeln!

Sorgen Sie für eine schnelle Beweissicherung und verhindern Sie so, dass entscheidende, frische Kontaktspuren verwittern. Unmittelbar nach Begutachtung können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder verkaufen. Einwände der Versicherung, die Schadennebenkosten unnötig in die Höhe zu treiben, greifen Sie durch die zeitnahe Inanspruchnahme eines Gutachters vor.

Verhelfen Sie sich noch heute zu Ihrem Recht!

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Noch unsicher? Überzeugen Sie sich von unseren Vorteilen

Gutachten auch bei Kleinschäden

Versicherungen verunsichern gerne mit der Bagatellschadengrenze unter der ein Gutachten nicht erstattet wird. Wir geben Ihnen eine Kostengarantie! Bei kleinsten Schäden wie Kratzer oder Dellen erstellen wir Ihnen, ähnlich eines Kostenvoranschlags, ein Kurz-Gutachten und rechnen eine geringe Gebühr direkt mit der Versicherung ab. Sollte diese sich doch einmal querstellen, berechnen wir Ihnen unsere Kosten nicht!

Schuldfrage nicht geklärt?

Profitieren Sie von unserem kostenfreien „Gutachten auf Warteliste“. Dabei notieren wir die Daten von Ihren Fahrzeug, protokollieren den Schadenumfang und sichern Beweise in Form von Fotos. Die Daten werden bei uns im System gespeichert. Können Sie später Ansprüche geltend machen, genügt ein Anruf und wir beginnen mit der Arbeit. Ihr Vorteil: Eine umfangreiche Beweissicherung ohne Kostenrisiko und Sie können sofort mit der Reparatur beginnen bzw. das Fahrzeug verkaufen.

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Wer profitiert von unseren Services?

Neben Privatkunden werden wir auch für Rechtsanwälte, Werkstätten, Taxi-Betriebe und sonstige Unternehmen tätig. Auch Gerichte geben Gutachten bei uns in Auftrag. Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Unfallgeschädigte. Aber auch in der Kaskoversicherung kann die Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters sinnvoll sein, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen bei einer zu geringen Schadensbemessung durch die eigene Versicherung geht.

Keine Kosten

Das Haftpflichtschadensrecht in Deutschland sieht vor, dass bei unverschuldetem Unfall die Kosten für das Schadensgutachten von der Versicherung des Unfallgegners als Teil des Gesamtschadens zu erstatten ist. Eine Vorausbezahlung durch Sie ist nicht erforderlich, denn wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Als Nachweis über die durchgeführte Reparatur erstellen wir Ihnen im Nachhinein eine kostenfreie Reparaturbestätigung.

Gleich unverbindlich von uns beraten lassen

BÜRO-WEDDING
Drontheimer Str. 20
13359 Berlin


(030) 494 87 88


DH@urbanke.net

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BÜRO-Kreuzberg
Blücherstr. 66a
10961 Berlin


(030) 692 22 44


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  • Öffnungszeiten:
  • Montag 8:00 - 18:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 - 18:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
  • Samstag Geschlossen
  • Sonntag Geschlossen

  • und nach Vereinbarung
  • Direkt einen Termin buchen:

Häufig gestellte Fragen

Das Gutachten hat zwei wesentliche Funktionen. Zum einen dient es der Beweissicherung, zum anderen wird mit dem Gutachten der zur Schadenersatzleistung erforderliche Geldbetrag ermittelt. Unsere Gutachten sind modern und umfassend erarbeitet.

Wir erfassen alle wesentlichen Fahrzeug- und Schadendaten, beschreiben den Schadenumfang sowie eventuelle Vorschäden, prüfen die Plausibilität, erstellen Fotos und ermitteln sämtliche fahrzeugbezogene Schadensersatzkosten, die Sie vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung beanspruchen können. Unsere Gutachten sind allgemein anerkannt und eignen sich zur gerichtlichen Durchsetzung.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls können Sie den eingetretenen Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf Kosten des Verursachers bzw. seiner Versicherung schätzen lassen.

Das Gutachten dient auch zur Beweissicherung der eingetretenen Schäden, was im Streitfall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein kann. Vor allem die Unabhängigkeit des Kfz-Sachverständigen gewährleistet eine neutrale und vollumfängliche Bezifferung aller fahrzeugbezogenen Schadenspositionen.

Im Kfz-Haftpflichtschadenfall, also wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Kosten für das Gutachten Teil des Gesamtschadens.

Sie müssen auch nicht in Vorleistung gehen. Das Sachverständigenhonorar können wir mittels einer sicherungsweisen Abtretungserklärung direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.

Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach der Schadenshöhe. Eine einheitliche Honorarforderung wie bei Rechtsanwälten gibt es nicht.

Unser Honorar entspricht der Üblichkeit. Die Bemessung orientiert sich an der aktuellen BVSK Honorarbefragung und entspricht somit der BGH Rechtsprechung BGH 28.02.2017 Az.VI ZR 76/16).

Ja. Eine bereits durchgeführte Besichtigung Ihres Fahrzeugs durch die Versicherung tangiert Ihr Recht auf einen eigens beauftragten unabhängigen Kfz-Gutachter nicht.

Das gilt auch dann, wenn Ihnen die Schadensbezifferung der Versicherung bereits vorliegt. Selbst wenn das eigene Gutachten zu dem gleichen Ergebnis kommt, muss es von der Versicherung erstattet werden.

Bei Kasko- oder Teilkasko-Fällen, also wenn die eigene Fahrzeugversicherung in Anspruch genommen wird, gilt das Vertragsrecht.

In der Regel sind die Kosten für einen eigens beauftragten Kfz-Gutachter nicht in den Vertragsbedingungen eingeschlossen.

Wenden Sie sich daher bitte zuerst an Ihren Versicherer. Einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf Versicherungskosten können Sie wählen wenn:

  • Sie die Zusage Ihres Versicherers haben (möglichst schriftlich geben lassen),
  • sich die Schadensbezifferung des Versicherers als zu gering oder fehlerhaft erweist,
  • der Versicherer Ihnen keinen Begutachtungstermin in akzeptabler zeitlicher Nähe anbieten kann.

Es kann sich auch lohnen ein Kfz-Gutachten auf eigene Kosten zu beauftragen, wenn die Versicherung das Gutachtenergebnis übernimmt.

Häufig verlangen Versicherungen lediglich ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Damit spart diese bares Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.

Denn, ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, nimmt keinerlei Differenzierung zu überlagernden Alt- und Vorschäden vor und umfasst keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstatt Standzeit.

Zuletzt hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation umfasst.

Bei Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze (~750 Euro) erstellen wir Ihnen ein Kurz-Gutachten. Dieses umfasst neben der Schadensbezifferung auch eine beweissichernde Fotodokumentation sowie eine Kausalitätsprüfung.

Die Kosten unserer Kurzgutachten entsprechen denen eines Kostenvoranschlags und werden von den Versicherungen übernommen. Eine Direktabrechnung unserer Kosten bieten wir auch bei Bagatellschäden gerne an.

Bei ungeklärter Schuldfrage oder unbekanntem Verursacher besteht für Sie das Risiko, dass Sie auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben.

Wir bieten Ihnen deshalb eine Vorab-Beweisaufnahme an. Hierbei erstellen wir Fotos vom Fahrzeug und von den Beschädigungen, nehmen sämtliche Daten auf und speichern diese in unserem System.

Die komplette Aufnahme ist für Sie bis dahin kostenlos. Können Sie später Ansprüche geltend machen, genügt eine kurze telefonische Beauftragung zur Ausarbeitung des Gutachtens. Die dann erst entstehenden Gebühren rechnen wir direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.

Vor-Gutachten

Zur Begutachtung können Sie Ihr Fahrzeug an eines unserer Büroadressen vorfahren. Natürlich kann ein Besichtigungstermin auch bei Ihnen zu Hause, auf Ihrer Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.

In Einzelfällen kann eine weitere Besichtigung Ihres Fahrzeugs im teilweise demontierten Zustand ratsam sein, um den vollständigen Schadenumfang zu erfassen.

Der Aufwand der Besichtigung ist abhängig vom Schadenumfang. In der Regel reichen 15-30 Minuten hierfür aus.

Nutzen Sie den Vorteil der Flexibilität unserer beiden Büros. Wir garantieren die Besichtigung Ihres Fahrzeugs in Berlin und Umgebung noch am selben, spätestens aber am Folgewerktag.

Wenn gewünscht, können Sie auch einen Besichtigungstermin außerhalb der Bürozeiten mit unseren Sachverständigen vereinbaren.

Bezüglich Ihrem Fahrzeug benötigen wir mindestens:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II,
  • Eigentumsnachweis / Kaufvertrag (wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind),
  • Polizeiliche Unfallmitteilung und/oder Daten zum Unfallverursacher.
  • Gegebenenfalls: Reparatur oder Wartungsbelege sowie Belege über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Es ist empfehlenswert, den Schadensbereich zunächst in unverändertem Zustand vom Kfz-Sachverständigen dokumentieren zu lassen.

Abwaschbare Kontaktmängel stellen zwar keine Schäden im eigentlich Sinn dar, können aber wichtig für die Einordnung der Plausibilität des Schadenanspruchs sein. Sofern eine Reinigung zur weiteren Begutachtung notwendig ist, kann diese im Zuge der Besichtigung erfolgen.

Nach-Gutachten

Die Bearbeitungszeit hängt vom Schadenumfang ab. In der Regel erstellen wir Ihr Gutachten innerhalb weniger Tage.

Die Bearbeitung von Bagatellschäden, für die wir ein Kurz-Gutachten erstellen, ist in der Regel innerhalb eines Werktags möglich. Damit Sie Ihr Gutachten noch schneller erhalten, senden wir Ihnen dieses auf Wunsch gerne per E-Mail zu.

Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen haben wir leider keinen Einfluss. Bei geklärter Schuldfrage ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen üblich. Im optimalen Fall erfolgt die Erstattung auch schon nach wenigen Tagen.

Ist die Schuldfrage offen oder der Unfallgegner hat den Schaden nicht bei seiner Versicherung gemeldet, wird gegebenenfalls die Akte der Polizei angefordert.

Die Herausgabe erfolgt in Berlin erfahrungsgemäß erst nach etwa 6-8 Wochen. Sofern die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate in Anspruch nehmen. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung ist der Abschluss des Vorgangs abhängig von der Verfahrensdauer.

Nach Erhalt des Gutachtens können Sie die Reparatur oder den Verkauf ihres Fahrzeugs in die Wege leiten. Sofern Wir ihnen die Reparaturwürdigkeit bereits bei der Besichtigung bestätigen, können Sie unmittelbar nach Abschluss der Besichtigung mit der Wiederherstellung beginnen.

Im eindeutigen Totalschadenfall sollten mit dem Verkauf des Fahrzeugs bis zum Erhalt des Gutachtens warten, um sicher zu gehen nicht unter Restwert zu veräußern. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet auf Erlaubnis der Versicherung zu warten.

Im Reparaturfall bekommen Sie die Kosten erstattet, die zur Wiederherstellung des Schadens erforderlich sind. Grundsätzlich sind Sie nicht zur Reparatur verpflichtet und können sich die Reparaturkosten abzgl. der Mehrwertsteuer auch einfach auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).

Darüber hinaus haben Sie auch bei der fiktiven Abrechnung gegebenenfalls Anspruch auf eine Wertminderung. Nach Durchführung der Reparatur können Sie zudem eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, die der Wagen Ihnen nicht zur Verfügung steht, einfordern. Eine allgemeine Kostenpauschale steht Ihnen immer zu.

Nein. Sofern das Gutachten die Empfehlung der Wiederherstellung ausspricht, können Sie die theoretisch erforderlichen Reparaturkosten verlangen, ohne Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.

Ein Totalschadenfall liegt im Wesentlichen dann vor, wenn die Wiederherstellungskosten höher sind als die Kosten für eine Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugs. In diesem Fall erstattet Ihnen die Versicherung die Kosten für den Wiederbeschaffungsaufwand.

Dieser besteht bei fiktiver Abrechnung aus der Differenz zwischen dem netto Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis sowie dem Restwert des Fahrzeugs nach Schadeneintritt.

Gegebenenfalls können Sie weitere Nebenkosten wie Ab- und Anmeldekosten, Kosten für erforderliche Umbauarbeiten und eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Die Beurteilung, ob und wann ein Totalschaden vorliegt ist nicht immer eindeutig. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.

Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein möglicherweise von der Versicherung abgegebenes Verkaufsangebot (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie haben die freie Wahl, ob und an wann Sie ihr Fahrzeug verkaufen möchten.